AGB der Firma Hinz Röntgen und Sprechstundenbedarf

I. Geltung

  1. Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern über unsere Lieferungen oder Leistungen abschließen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen in AGB unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt.
  2. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur dann nicht, wenn unsere Vertragspartner mit uns ausdrücklich die Geltung anderer Bedingungen vereinbaren. Die Vereinbarung der Bedingungen bedarf zwingend der Schriftform mit Unterschrift beider Vertragspartner. Sie kann nicht stillschweigend erfolgen.

II. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote sind, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen fallweise vereinbart werden, grundsätzlich freibleibend hinsichtlich Menge, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkelten. Sie gelten auch für eventuelle Nachbestellungen.
  2. Zum Abschluss, zur Ausgestaltung oder Abänderung von Verträgen ist, sofern nicht im Einzelfall eine besondere Vollmacht erteilt wird, nur die Geschäftsführung befugt.
  3. Bestellungen oder Aufträge sind bindend und können innerhalb von 30 Tagen angenommen werden, schriftlich oder durch Erbringen der Vertragsleistung.
  4. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

III. Preise und Zahlungen

  1. Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen, wenn nichts abweichendes vereinbart ist gilt: netto 14 Tage Kasse nach Erhalt der Rechnung.
  2. Unsere Preise verstehen sich in EURO (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Zöllen und sonstigen Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben, bei Exportgeschäften hat der Kunde die Kosten für Versand und Versicherung zu tragen.
  3. Für Lieferungen mit einem Auftragswert unter netto EUR 250,00 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von netto EUR 5,00 berechnet.
  4. Bei Erhöhung von Lohn-, Material- oder Erhöhung sonstiger Kosten behalten wir uns vor, die Preise in angemessenem Maße im Verhältnis zu den eingetretenen Kostenerhöhungen anzupassen.
  5. Bei Zahlungsverzug steht uns ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich aller, auch aufgrund anderer Verträge, gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen zu.
  6. Der Kunde ist bei Verzug der Zahlung zum Ersatz der uns entstehenden Inkassokosten in üblicher Höhe bis zu den nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung geltenden Beträgen verpflichtet. Dies gilt auch bei Beauftragung eines Inkassounternehmens.
  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung/Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche dem Grunde und der Höhe nach anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zurückbehaltungsrechten gilt dies nicht für Kunden, die keine Kaufleute sind.
  8. Die Abtretung von Ansprüchen an uns wird ausgeschlossen.

IV. Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Unsere Lieferschulden sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, Holschulden auf Kosten des Kunden.
  2. Mit Absendung oder Übergebe an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, auch wenn unsererseits der Transport übernommen wurde. Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.
  3. Bei Verzug unsererseits beträgt die uns gem. § 326 BGB zu setzende Nachfrist mindestens zwei Wochen.
  4. Bei einem von uns nicht zu vertretenden und mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindendem Leistungshindernis sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

V. Haftung und Gewährleistung

  1. Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Sollte sich ein Vertragsgegenstand als mangelhaft erweisen, so werden wir nach eigenem Ermessen auf unsere Kosten entweder eine mangelfreie Sache nachliefern (Ersatzlieferung) oder den Mangel beheben (Nachbesserung). Ist die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft bzw. schlägt die Nachbesserung fehl so hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  2. Für fremdbezogene Ware übernehmen wir Gewähr nur im Rahmen der mit unserem Vorlieferer getroffenen Gewährleistungsregelungen, sofern unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Jede Funktionsstörung bzw. jeder Mangel eines Medizinproduktes ist uns unverzüglich in geeigneter Form anzuzeigen. Die Verpflichtung des Betreibers oder Anwenders zur Anzeige solcher Vorfälle bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemäß § 3 der MPBetreibV bleibt unberührt.
  4. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung der Sache. Dies gilt auch für unsererseits durchgeführte Reparaturen und Wartungen in Bezug auf ausgetauschte und reparierte Teile. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und / oder Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und üblichen Verschleiß, auf Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder Fahrlässigkeit beim Umgang mit dem Produkt sowie auf Schadeinwirkung durch Wasser oder höhere Gewalt.
  5. Etwaige Garantien müssen Jeweils schriftlich Individuell mit dem Kunden vereinbart werden. Soweit mit dem Kunden nicht individuell eine andere Vereinbarung getroffen ist, ist eine etwaige Garantie für Geräte und andere Gebrauchsartikel auf die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der Sache beschränkt.
  6. Gewährleistungsansprüche für unsere Medizinprodukte erlöschen, wenn der Kunde diese mit nicht von uns freigegebenen Medizinprodukten oder zusammen mit nicht geeigneten Medizinprodukten betrieben wird.
  7. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten vorliegt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  8. Die Firma Hinz Röntgenhandel haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Sie haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihn zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindert werden können.
  9. Transportschäden sind unmittelbar vom Besteller dem dafür zuständigen Transportunternehmen bei Entgegennahme der Ware zu melden und Ersatzansprüche direkt an den Transporteur zu stellen. Die Firma Hinz Röntgenhandel übernimmt keinerlei Haftung für Transportschäden.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum, die Ware darf im ordnungsgemäßen Geschäftseingang des Kunden weiterveräußert oder verarbeitet werden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auf das Produkt der Verarbeitung. Alle dam Kunden aus der Weiterveräußerung im unveränderten oder verarbeiten Zustand zustehenden Forderungen gelten bis zur vollen Bezahlung des Rechnungsbetrages In dessen Höhe an uns abgetreten. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte vor erfolgter Zahlung ist unstatthaft und rechtlich unwirksam. Der Kunde verpflichtet sich, bei Zugriffen von Dritter Seite sofort Widerspruch zu erheben und uns durch eingeschriebenen Brief zu verständigen. Wir können das vorgehaltene Eigentumsrecht jederzeit geltend machen.
  2. Erheben wir Drittwiderspruchsklage, so haftet der Kunde wegen eines etwaigen Ausfalls an gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Verbindlichkelten des Dritten.

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort bei Kaufverträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz der Firma Hinz Röntgenhandel in 99425 Weimar.
  2. Für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Rechtsstreitigkelten über vermögendrechtliche Ansprüche einschließlich Urkundenprozesse, gelten für beide Teile die für Weimar zuständigen Gerichte als Gerichtsstand für vereinbart.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
 
 
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